Glossar

für Begrifflichkeiten in den Sammelrechnungen der Großhändler

Nachfolgend haben wir eine Auswahl von Begriffen, die in den Sammelrechnungen der Großhändler aufgeführt werden, für dich zusammengestellt und versucht, diese so gut es uns möglich ist, zu erläutern. Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird regelmäßig korrigiert und ergänzt.

Dazu tragen vor allem die Feedbacks, Beiträge und Informationen unserer Kunden-Community bei!

A

Der AEK oder AEP ist der offizielle Einkaufspreis der Apotheken. Man könnte ihn auch als Packungs-Listenpreis bezeichnen, von dem vereinbarte Nachlässe in Form von Vorteilen und Barvergütungen in Abzug gebracht werden.

Berechnung: HAP/ApU + Fix-Zuschlag 70 Cent + Flex-Zuschlag 3,15% = AEK/AEP

Der AEK/AEP ist die offizielle Abrechnungsbasis („Listenpreis“) lt. AMPreisV und wird daher i.d.R. auf jedem Lieferschein und in jeder Sammelrechnung errechnet und ausgewiesen. Von dem AEK/AEP werden die auf unterschiedliche Weise vom Großhändler errechneten Vorteile und Barvergütungen (in €) in Abzug gebracht.

Für eine Vergleichbarkeit der prozentualen Konditionen, die den Apotheken von den Großhändlern gewährt werden, ist damit der AEK/AEP eine passende Basis.

Daher rechnet JCI jede Großhandelsrechnung auf die Basis AEK um

Allgemein

Siehe RX Hochpreiser

AHD

Der AEK oder AEP ist der offizielle Einkaufspreis der Apotheken. Man könnte ihn auch als Packungs-Listenpreis bezeichnen, von dem vereinbarte Nachlässe in Form von Vorteilen und Barvergütungen in Abzug gebracht werden.

Berechnung: HAP/ApU + Fix-Zuschlag 70 Cent + Flex-Zuschlag 3,15% = AEK/AEP

Der AEK/AEP ist die offizielle Abrechnungsbasis („Listenpreis“) lt. AMPreisV und wird daher i.d.R. auf jedem Lieferschein und in jeder Sammelrechnung errechnet und ausgewiesen. Von dem AEK/AEP werden die auf unterschiedliche Weise vom Großhändler errechneten Vorteile und Barvergütungen (in €) in Abzug gebracht.

Für eine Vergleichbarkeit der prozentualen Konditionen, die den Apotheken von den Großhändlern gewährt werden, ist damit der AEK/AEP eine passende Basis.

Daher rechnet JCI jede Großhandelsrechnung auf die Basis AEK um

Allgemein

In der Arzneimittel-Preisverordnung (AMPreisV) ist unter anderem gesetzlich festgelegt, in welcher preislichen Form (HAP/ApU) der Pharmazeutische Hersteller rezeptpflichtige Packungen an den Großhändler zu verkaufen hat und welche Aufschläge (Fix-Zuschlag/Flex-Zuschlag) der Großhandel bei der Weitergabe der Packungen an die Apotheken (AEK/AEP) berechnen darf bzw. muss

Mehr zur AMPreisV

Allgemein

Einige seitens des Großhandels ausgewählte Arzneimittel, sowohl RX als auch NONRX, werden in einzelnen Angebotsdateien zusammengefasst und/oder zu Sonderkonditionen (SoKos) angeboten. In der Regel ist bei diesen Angeboten bzw. SoKos schon ein Preisnachlass direkt vom AEK bzw. Listenpreis in Abzug gebracht worden. Dieser wird der Apotheke auf der Erläuterungsseite der Sammelrechnung als „bereits erhaltene Vorteile“ ausgewiesen (siehe auch Vorteile)

Beachte: Es hängt von den seitens der Apotheke mit dem Großhandel vereinbarten prozentualen Rabatten und Skonti ab, ob ein Angebot oder eine Sonderkondition für die Apotheke einen weiteren Vorteil oder eine Rabattminderung darstellt. Es lohnt sich, zu prüfen!

Allgemein

HAP bedeutet Hersteller-Abgabe-Preis. ApU bedeutet Abgabepreis Pharmazeutischer Unternehmer. Beide Abkürzungen sind Bezeichnungen für den Preis, zu dem der Hersteller die RX-Packung an den Großhändler verkauft = Einkaufspreis des Großhändlers.

Der HAP/ApU ist Basispreis zur Berechnung des AEK/AEP (siehe AMPreisV)

Beachte:

Der Großhändler Sanacorp nutzt aktuell den HAP/ApU als Basis zur Berechnung der Vorteile und Barvergütungen, die den Apotheken gewährt werden. (siehe auch Basis zur Rabattermittlung)

Allgemein

Der Großhandel bezeichnet damit Artikel, die er von einer Rabattierung grundsätzlich ausschließt. Diese Artikel-Kategorien (oft BTM, Kühlketten-Artikel, Kontingent-Artikel etc.) sind dabei vielfältig und zwischen den Großhändlern unterschiedlich.

Beachte:

Alle rezeptpflichtigen Arzneimittel bzw. Packungen (RX) unterliegen der gleichen AMPreisV. Daraus ableitend ergibt sich aus unserer Sicht somit keine Begründung für den einseitigen Rabatt-Ausschluss seitens des Großhandels ausgewählter Artikel.

Allgemein
B

Siehe Barrabatte bzw. Barvergütungen

AHD

Barvergütungen sind Nachlässe (Rabatte, Skonti, Boni etc.), die jeweils einmal in der Monats-Sammelrechnung vom Gesamtbetrag in Abzug gebracht werden. Dieser Gesamtbetrag ist in der Regel bereits um gewährte Vorteile gemindert.

Die Nachlässe als Summe aus Vorteilen und Barvergütungen werden meistens bereits zwischen Großhandel und Apotheke als ein Prozentsatz auf die vereinbarte Berechnungs-Basis (AEK, RAEK oder ApU) in einer Konditionenvereinbarung festgelegt.

Allgemein

Siehe Barrabatte bzw. Barvergütungen

NOWEDA

Die Großhändler nutzen unterschiedliche Basen zur Ermittlung der den Apotheken gewährten absoluten Vorteile und Barvergütungen in Euro. Bekannt sind aktuell: AEK, RAEK und ApU.

In der Regel werden %-Sätze als Nachlässe (Vorteile/Barvergütungen) vereinbart bzw. gewährt, die dann auf die jeweilige Basis angewendet werden, um den Nachlass in Euro zu errechnen. Dieser Nachlass in Euro wird dann in der Sammelrechnung von der Gesamtsumme RX auf Basis AEK als Vorteil und Barvergütung in Abzug gebracht.

Meistens ist die Basis, auf welcher die %-Nachlässe Anwendung finden, bereits mit den Apotheken in einer Konditionenvereinbarung schriftlich festgelegt.

Merke:

ApU ist die vom Euro-Wert niedrigste Basis, AEK die vom Euro-Wert höchste Basis. (siehe auch AEK, RAEK und ApU)

Beispiel:

Die Apotheke hat Nachlässe in Form von % vereinbart. Je geringer die Basis desto geringer der absolute Nachlass in Euro!

Beispiel 1: Vereinbarung  5% Rabatt auf RX , Darstellung Rabatt in € pro RX-Basis bei Monatsbezug von 3.000 Packungen a 26€ Packungspreis (ApU)

5% Rabatt auf Umsatz zu ApU               => 3.000 x 26,00€ x 5% =               3.900,00€ Rabatt

5% Rabatt auf Umsatz zu RAEK                => 3.000 x 26,82€ x 5% =               4.023,00€ Rabatt

5% Rabatt auf Umsatz zu AEK                  => 3.000 x 27,52€ x 5% =               4.127,85€ Rabatt

 

oder umgekehrt

 

Die Apotheke hat Nachlässe in € auf der Sammelrechnung gewährt bekommen. Je geringer die Basis, umso höher ist der %-uale Nachlass bei gleichbleibendem Euro-Betrag!

Beispiel 2: Rabatt von 3.900 € erhalten, Darstellung Rabatt in % pro RX-Basis bei Monatsbezug von 3.000 Packungen a 26€ Packungspreis ApU

3.900,00€ Rabatt auf Umsatz zu ApU                   => 3.900€ / (3.000 x 26,00€) = 5,00% Rabatt

3.900,00€ Rabatt auf Umsatz zu RAEK                 => 3.900€ / (3.000 x 26,82€) = 4,85% Rabatt

3.900,00€ Rabatt auf Umsatz zu AEK                    => 3.900€ / (3.000 x 27,52€) = 4,72% Rabatt

 

Da auch eine Apotheke nicht mit %-Sätzen, sondern nur mit Euros Ihre Ausgaben bezahlen kann, macht es Sinn darauf zu achten, auf welcher RX-Basis die Konditionen vereinbart und abgerechnet werden.

Allgemein

Siehe Handelsspannenausgleich

GEHE

Siehe Handelsspanne

GEHE
D

Siehe Nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Rückstellungen

Phoenix

Siehe Konzepte, Gebühren

Phoenix

Unter Dienstleistungen werden bei der Sanacorp u.a. die Corona-Impfstoffe aufgeführt sowie einige Gebühren. Eine eindeutige Definition, was das Unternehmen grundsätzlich unter Dienstleistungen subsummiert, ist für uns bis jetzt nicht klar ersichtlich.

Sanacorp

Der durchschnittliche Packungswert RX stellt dar, wie hoch der Durchschnittswert aller von Ihrer Apotheke beim Grosshändler bezogener RX-Packungen ist (ohne Hochpreiser). Der Wert wird i.d.R. auf Basis AEK/AEP angegeben.

Der durchschnittliche Packungswert ist maßgeblich für die Berechnung der IST-Handelsspanne in % und Euro, die der Großhandel durch den Einkauf der Apotheke im Durchschnitt des Monats zur Verfügung hat.

Berechnung: Summe RX/TAX-Umsatz (ohne Hochpreiser) zu AEK-Preisen vor Nachlässen dividiert durch die Anzahl der RX-Packungen = durchschnittlicher Packungswert

(siehe hierzu auch Handelsspanne IST%, Handelsspanne SOLL %, Handelsspannen-Ausgleich)

Allgemein
F

Laut AMPreisV darf der Großhändler pro RX-Packung einen Fix-Zuschlag in Höhe von 70 Cent auf den HAP/ApU, also den Einkaufspreis des Großhandels, aufschlagen und an die Apotheken weiterberechnen. Dieser Fix-Zuschlag darf vom Großhandel bei Weiterberechnung an die Apotheken nicht rabattiert werden.

Allgemein

Laut AMPreisV darf der Großhändler pro Packung (ausgenommen Hochpreiser, Kappung) zuzüglich zum Fix-Zuschlag einen Flex-Zuschlag in Höhe von 3,15% auf den HAP/ApU, also auf den Einkaufspreis des Großhändlers, aufschlagen und an die Apotheken weiterberechnen. Dieser Flex-Zuschlag darf vom Großhandel bei Weiterberechnung an die Apotheken rabattiert werden.

Allgemein
G

Siehe Angebote und Sonderkonditionen, Gebühren

GEHE

Von der Apotheke an den Großhandel zu zahlende Gebühren mindern die Nachlässe, die diese vom Großhandel erhalten. Die Vielfalt der Gebühren-Positionen ist groß und von Großhandel zu Großhandel unterschiedlich.

Da die von der Apotheke zu zahlenden Gebühren in der Regel nicht in einer Summe dem erhaltenen Nachlass entgegen gerechnet werden, sondern an unterschiedlichen Stellen der Sammelrechnung zu finden sind, „sammelt“ JUST CHECK IT! diese und fasst die Gebühren pro Apotheke, pro Monat und kumuliert pro Jahr zusammen.

(siehe auch Zusatzleistung Gebührenverfolgung)

Allgemein

Siehe Retouren bzw. Rückrechnung Retouren

Sanacorp
H

HAP bedeutet Hersteller-Abgabe-Preis. ApU bedeutet Abgabepreis Pharmazeutischer Unternehmer. Beide Abkürzungen sind Bezeichnungen für den Preis, zu dem der Hersteller die RX-Packung an den Großhändler verkauft = Einkaufspreis des Großhändlers.

Der HAP/ApU ist Basispreis zur Berechnung des AEK/AEP (siehe AMPreisV)

Beachte:

Der Großhändler Sanacorp nutzt aktuell den HAP/ApU als Basis zur Berechnung der Vorteile und Barvergütungen, die den Apotheken gewährt werden. (siehe auch Basis zur Rabattermittlung)

Allgemein

Siehe Handelsspanne IST in %, Handelsspanne

AHD

Siehe Handelsspanne SOLL in %, Handelsspanne

AHD

Die Handelsspanne bezeichnet die Differenz zwischen dem Einkaufspreis des Großhändlers (HAP/ApU) und dem Einkaufspreis der Apotheke (AEK/AEP) pro Packung. Sie ist somit die Summe aus dem Fix-Zuschlag und dem jeweiligen Flex-Zuschlag.

Allgemein

Hiermit wird eine durch die Einkaufsstruktur bzw. -zusammensetzung Ihrer Apotheke für den Großhandel verfügbare IST-Handelsspanne in % im jeweiligen Monat dargestellt.

Sie ist abhängig von dem durchschnittlichen Packungswert oder Packungspreis in AEK (also dem Listenpreis), den sie bestellt haben. (siehe auch Packungswert)

Allgemein

Durch den Flex-Aufschlag ergeben sich unterschiedliche Handelsspannen in Euro und % pro verkaufte Packung.

Die meisten Großhändler haben aufgrund ihrer Kostenstruktur und/oder anderer für ihn maßgeblichen Parameter entschieden, pro Packung eine Mindest-Handelsspanne in % zu erwirtschaften. Dies ist die Handelsspanne SOLL in %.

Beachte:

Je höher der Packungswert, umso höher die Handelsspanne in Euro, aber umso niedriger in % auf den AEK! Die Handelsspanne in Euro und in % sind also abhängig von der Höhe des durchschnittlichen Packungswertes in Euro.

Ein Beispiel:

An einer Packung zum AEK von 10,00 Euro verfügt der Großhandel über eine Handelsspanne von 0,98 Euro, dies entspricht einer %-Handelsspanne von 9,84% auf den AEK.

An einer Packung zum AEK von 30,00 Euro verfügt der Großhandel über eine Handelsspanne von 1,59 Euro, dies entspricht einer %-Handelsspanne von 5,32% auf den AEK.

Allgemein

In der Regel wird eine Handelsspanne prozentual ins Verhältnis zum Verkaufspreis gesetzt. Da der Verkaufspreis des Großhandels an die Apotheken = dem Einkaufspreis der Apotheken ist, wird also die Handelsspanne in % im Verhältnis zum AEK/AEP berechnet.

Allgemein

Die Großhändler vereinbaren oft mit den Apotheken-Kunden eine zu erreichende Handelsspanne SOLL in %. Diese hängt unmittelbar von dem durchschnittlichen Packungswert und damit der Einkaufsstruktur der Apotheke ab.

Diese Handelsspanne SOLL in % wird verglichen mit der von der Apotheke durch Ihre Einkaufstruktur für den Großhandel „erwirtschaftete“ Handelsspanne IST in %.

Ist die Handelsspanne IST % niedriger als die Handelsspanne SOLL %, berechnet der Großhandel die Differenz aus IST und SOLL in %, und reduziert die RX-Nachlässe um einen Handelsspannen-Ausgleich.

Berechnung: Handelsspanne SOLL in % abzüglich Handelsspanne IST in % = %-Satz Handelspanne multipliziert mit dem Gesamtumsatz RX/TAX zu AEK = Handelsspannenausgleich in Euro

Beachte:

Der Handelspannen-Ausgleich wird der Apotheke in der Regel monatlich berechnet, nicht kumuliert. Er wird zudem meist als Malus berechnet.

Sollte eine Apotheke durch die mit dem jeweiligen Großhandel getätigten Umsätze kumuliert für ein Gesamtjahr bzw. 12 Monate eine Handelsspanne IST % erzielt haben, die über oder gleich der Handelsspanne SOLL % liegt, kann es trotzdem sein, dass die Apotheke unterjährig einen Handelsspannen-Ausgleich gezahlt hat.

Dies läge dann daran, dass die Apotheke in einigen Monaten den SOLL-Wert % nicht erreicht und einen Malus gezahlt hat. In den Monaten, in denen die Apotheke den SOLL-Wert % jedoch überschritten hat, hat sie dafür vom Großhandel keinen Bonus bzw. eine Rückerstattung des gezahlten Handelsspannen-Ausgleichs bekommen.

Es lohnt sich somit, nicht die isolierten monatlichen Handelsspannen zu betrachten, sondern die kumulierte Handelsspanne im Geschäftsjahr bzw. über einen Zeitraum von 12 Monaten.

(siehe hierzu auch Zusatzleistung in JCI: Handelsspannen-Verfolgung kumuliert)

Frage:

Ist es sinnvoll, dass der Apotheke seitens des Großhandels ein Handelsspannen-Ausgleich berechnet und damit der vereinbarte Rabatt gemindert wird, wenn doch die Einkaufstruktur (mit einer niedrigen Handelsspanne in %) dazu führt, dass der Großhandel pro Packung in Euro über eine höhere Handelsspanne verfügt?

Allgemein
K

Siehe Barabatte bzw. Barvergütungen

GEHE

Siehe Handelsspannenausgleich

Phoenix

Zusätzliche oder höhere Nachlässe für Umsätze aus Konzepten werden oft an die Teilnahme der Apotheke an vom Großhandel angebotenen Kooperationen oder Konzepten wie z.B Linda, meine Apotheke, Alphega etc. oder einzelner spezieller Konzepte wie z.B Payback etc. geknüpft. Die Teilnahme an diesen Konzepten bedingt in der Regel eine monatliche Teilnahme-Gebühr seitens der Apotheke.

Allgemein
L

Siehe Gebühren

AHD
N

Nachlässe werden den Apotheken vom Großhandel auf den getätigten Einkauf gewährt. Die Nachlässe werden in Form von Vorteilen und Barvergütungen (Rabatten, Skonti, Boni etc.) vom AEK-Umsatz auf den einzelnen Lieferscheinen und final in der Sammelrechnung in Abzug gebracht.

Beachte!

Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist. Bei einem durchschnittlichen monatlichen Einkaufsvolumen der Apotheken von ca. 150.000 Euro beim Großhandel (Quelle: Zahlen Daten Fakten ABDA) machen „nur“ 0,5% Nachlass bereits 750 Euro im Monat bzw. 9.000 Euro jährlich aus. Daher: Rechnung regelmäßig prüfen und verhandeln lohnen sich!

Allgemein

Hierbei handelt es sich um Positionen, die auf der Erläuterungsseite der Sammelrechnung unter bereits erhaltenen Vorteilen bzw. Nachlässen ausgewiesen und oft mit den anderen Vorteilen aufsummiert werden. Sie kommen aber in der Sammelrechnung weder als bereits gewährter Preisnachlass (Vorteil) noch als  Barvergütung zur Auszahlung.

Vielmehr handelt es sich um Nachlässe, die der Großhandel regelmäßig, oft monatlich für die Apotheke zurückstellt und die später, z.B. am Ende des Geschäftsjahres zur Auszahlung kommen sollen – oder um potentielle Nachlässe, die nur zur Auszahlung kommen, wenn die Apotheke ein gewisses Ziel oder ein vereinbartes Kriterium erreicht.

Beachte:

Diese Rückstellungen sind in der Sammelrechnungen nur theoretische Informationen, also noch keine echten Nachlässe. Sie werden erst und nur bei Auszahlung zu einem echten Nachlass auf den Umsatz. Damit die Apotheke diese nicht aus den Augen verliert, sammelt JCI diese monatlichen Rückstellungen in der Zusatzleistung Rückstellungs-Verfolgung

Allgemein

Diese „Vorteile“ sind keine Vorteile im Sinne eines rechnungskürzenden Nachlasses. Sie kommen nicht zur Auszahlung.

Trotzdem weisen die Großhändler diese oftmals in der Summe Vorteile aus. Oftmals findet man „Vorteile aus verlängertem Zahlungsziel/Valuta“, „Vorteile aus Genossenschaftsanteilen“ oder „Vorteile aus nicht berechneten Gebühren“ unter diesen Vorteilsdarstellungen. Entscheiden Sie selbst, welche Bedeutung Sie diesen nicht ausgezahlten Vorteilen geben

Allgemein

Siehe Angebote und Sonderkonditionen, Gebühren

NOWEDA
P

Siehe Handelsspannenausgleich

NOWEDA

Nachträglich gezahlte Boni, vereinbarte und/oder neu verhandelte Nachrabattierungen, nachträgliche Pauschalrabatte oder -Vergütungen etc. sind periodenfremde Nachlässe. Sie werden oft als eine mehrere Perioden/Monate übergreifende Summe gezahlt und sind damit den Umsätzen in der einzelnen Monatsrechnung nicht oder schwer direkt zuzuordnen (ähnlich wie eine einmalige außergewöhnliche Bonuszahlung nicht dem Monatsgehalt zuzuordnen ist)

Daher stellt JUST-CHECK-IT! diese Zahlungen in der Zeile periodenfremde Nachlässe separat dar.

Merke: Diese Zahlungen sind zum Gesamt-Jahresrabatt hinzuzuaddieren und stellen einen Nachlass des Großhandels an die Apotheker dar.

Allgemein

Siehe Angebote und Sonderkonditionen, Gebühren

Phoenix
R

Der RAEK/RAEP bezeichnet den Einkaufspreis des Großhändlers (HAP/ApU) zuzüglich des gesetzlichen Fixzuschlages pro Packung.

Berechnung: HAP/ApU plus Fix-Zuschlag 70 Cent = RAEK/RAEP

Beachte:

Die Großhändler NOWEDA, GEHE, Phoenix und AHD nutzen aktuell den RAEK/RAEP als Basis zur Berechnung der Vorteile und Barvergütungen, die den Apotheken gewährt werden. (siehe auch Basis zur Rabattermittlung)

Allgemein

Der RAEK/RAEP bezeichnet den Einkaufspreis des Großhändlers (HAP/ApU) zuzüglich des gesetzlichen Fixzuschlages pro Packung.

Berechnung: HAP/ApU plus Fix-Zuschlag 70 Cent = RAEK/RAEP

Beachte:

Die Großhändler NOWEDA, GEHE, Phoenix und AHD nutzen aktuell den RAEK/RAEP als Basis zur Berechnung der Vorteile und Barvergütungen, die den Apotheken gewährt werden. (siehe auch Basis zur Rabattermittlung)

Allgemein

RX oder TAX bezeichnet ausschließlich rezeptpflichtige Arzneimittel bzw. Packungen. Sie unterteilen sich in RX ohne Hochpreiser und RX Hochpreiser

Allgemein

RX Hochpreiser sind RX-Packungen mit einem HAP/ApU ab 1.200 Euro.

Sie unterliegen einer anderen Kalkulation bzw. einer Kappung des Flex-Zuschlages in der AMPreisV, im Gegensatz zu den Arzneimitteln mit einem HAP/ApU unter 1.200 Euro. (siehe auch RX oder TAX, AEP oder AEK, RAEP oder RAEK, HAP oder ApU)

Der Großhandel darf pro Arzneimittel, welches unter diese Kategorie fällt, einen Gesamt-Fixbetrag in Höhe von 38,50 Euro auf den HAP/ApU aufschlagen, unabhängig von der Höhe des Packungswertes.

Dieser Gesamt-Fixzuschlag unterteilt sich in den nicht rabattfähigen Fix-Zuschlag von 70 Cent und in den auf max. 37,80 Euro gedeckelten (Kappung) Flex-Zuschlag, der wiederum als Rabatt an die Apotheken weitergegeben werden darf.

Berechnung: HAP/ApU + Fixzuschlag 70 Cent + 37,80 Euro = AEK Hochpreiser

Allgemein

Die Rücknahme und Verrechnung der Retouren werden von den Großhändlern unterschiedlich gehandhabt.

Einige Großhändler schreiben die Retouren der Apotheke zum AEK gut, und nehmen die Rückrechnung der für die Retouren bei Bestellung erhaltenen Nachlässe auf der Erläuterungsseite vor, in dem dort der rabattfähige Umsatz um die AEK-Retouren gekürzt wird.

Andere Großhändler nehmen die Rückrechnung der bei Bestellung gewährten Rabatte bereits direkt bei der Gutschrift der Retouren vor und erstatten Retouren zum AEK abzgl. gewährtem Nachlass. Diese werden dann nicht mehr in der Erläuterungsseite vom rabattfähigen Umsatz abgezogen.

Beachte:

Lassen Sie sich von Ihrem Großhandel detailliert erläutern und ausweisen, wie die Gutschrifterstellung und Rückrechnung der Retouren erfolgt und in welcher Kategorie (RX, NONRX, Sonderkonditionen etc.) diese bei den rabattfähigen Umsätzen zum Abzug gebracht worden sind. Das Thema Retouren ist sehr komplex und aufgrund des zeitlichen Versatzes können hier schnell einmal Fehler passieren.

Allgemein

Siehe Nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Rückstellungen

GEHE
S

Siehe Retouren bzw. Rückrechnung Retouren

AHD

Unter Serviceleistungen werden bei der Sanacorp u.a. bestimmte Nachvergütungen aufgeführt, z.B. Nachvergütung für Gebühren. Eine eindeutige Definition, was das Unternehmen grundsätzlich unter Serviceleistungen subsummiert, ist für uns bis jetzt nicht klar ersichtlich.

Sanacorp

Die Großhändler gewähren den Apotheken in der Sammelrechnung oft zusätzlich zu den Rabatten noch Skonti. Meistens sind diese dann in den Barvergütungen enthalten und werden auf der Monats-Sammelrechnung separat ausgewiesen und in Abzug gebracht.

Entscheidend für die finale €-Höhe des Skontos ist der skontofähige Umsatz, auf den der Großhandel den vereinbarten Skontosatz in % anwendet. Wie der skontofähige Umsatz im Detail zusammengestellt ist bzw. welche Umsätze lt. Großhandel nicht skontofähig sind, ist i.d.R. eine Entscheidung des Großhandels mit der jeweiligen Monatsrechnung.

Beachte:

Es ist sinnvoll, die Höhe des Skontos und die Zusammensetzung des jeweiligen skontofähigen Umsatzes bereits in der Konditionenvereinbarung zu fixieren und sich die Zusammensetzung bzw. die als nicht skontofähig deklarierten Umsätze vom Großhandel erläutern zu lassen, da dies von Großhandel zu Großhandel unterschiedlich ist.

Allgemein
T

Siehe RX oder TAX, AEK und AEP

AHD

Siehe Handelsspannenausgleich

AHD

RX oder TAX bezeichnet ausschließlich rezeptpflichtige Arzneimittel bzw. Packungen. Sie unterteilen sich in RX ohne Hochpreiser und RX Hochpreiser

Allgemein

Siehe RX oder TAX, AEK und AEP

NOWEDA
V

Hier handelt es sich um Umsätze mit Packungen, die bereits an die Apotheke ausgeliefert und in Rechnung gestellt wurden, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden müssen.

Beachte:

Es ist wichtig für die Liquidität der Apotheke, dass diese noch offenen Verbindlichkeiten bzw. zu zahlenden Rechnungen immer im Fokus bleiben. Ebenso ist zu bedenken, dass die Rabatte für die valutierten Packungen oft bereits in der Sammelrechnung gewährt und in Abzug gebracht wurden, also dann bei der späteren Zahlung der höhere AEK-Listpreis anfällt.

Allgemein

Siehe nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Vorteile

GEHE

Siehe nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Vorteile

NOWEDA

Siehe nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Vorteile

NOWEDA

Vorteile sind Nachlässe, die bereits im Lieferschein pro Packung vom AEK- oder Listen-Preis in Abzug gebracht wurden. Sie reduzieren somit den Wert, der den Apotheken in der Sammelrechnung in Rechnung gestellt wird und der dann oft die Basis für die Gewährung weiterer Barvergütungen wie Rabatte, Skonti, Boni etc. in Abzug darstellt.

Die Nachlässe als Summe aus Vorteilen und Barvergütungen werden meistens bereits zwischen Großhandel und Apotheke als ein Prozentsatz auf die vereinbarte Berechnungs-Basis (AEK, RAEK oder ApU) in einer Konditionenvereinbarung festgelegt.

Allgemein
Z

Siehe nicht ausgezahlte, aber ausgewiesene Vorteile

GEHE
Ü

Bei der Lieferung und Berechnung von Überweisern erhält die Apotheke in der Regel zwei Rabatte. Erstens den seitens der Apotheker direkt mit dem Hersteller/Lieferanten ausgehandelten Hersteller-Rabatt. Dieser wird seitens des Großhandels vom Hersteller an die Apotheke nur durchgereicht und stellt somit keinen Nachlass seitens Großhandels dar.

Zweitens den mit dem Großhandel vereinbarten zusätzlichen Überweiser-Rabatt, der einen Nachlass des Großhandels an die Apotheke darstellt. Dieser kann sowohl als Rabatt auf den ursprünglichen Listenpreis, von dem auch der o.g. Hersteller-Rabatt in Abzug gebracht wurde, bezogen werden, als auch als Rabatt auf die bereits durch den Hersteller-Rabatt geminderte Basis – je nachdem, was die Apotheke mit dem Großhändler vereinbart hat.

Daher weist JCI die Überweiser-Rabatte getrennt in Hersteller-Rabatte und Großhandels-Rabatte aus.

Beachte:

Es ist ein deutlicher finanzieller Unterschied, ob die Apotheken mit dem Großhandel einen Überweiser-Rabatt vor Abzug der Hersteller-Rabattes oder nach Abzug des Hersteller-Rabattes vereinbaren. (Umsatz Überweiser 1.000 Euro; Hersteller-Rabatt 25% = Überweiser-Umsatz nach Hersteller: 750 Euro => 18% Überweiser-Rabatt auf 1.000 Euro = 180 Euro, 18% Überweiser-Rabatt auf 750 Euro= „nur“ 135 Euro)

Allgemein
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