Lieferengpässe

Inwiefern dürfen Apotheken Arzneimittel »tauschen«?

In der Lieferengpass-Krise stellt sich auch die Frage, inwiefern und in welchem Ausmaß Apotheken Arzneimittel untereinander »tauschen« dürfen. Ein Leverkusener Unternehmen bietet nun eine Plattform für genau solche Tauschgerschäfte. Aber ist das auch rechtens?

Dass insbesondere Fiebersäfte und Antibiotika Mangelware sind, ruft seit vielen Wochen die Akteure des Gesundheitswesens auf den Plan, die mit zahlreichen Vorschlägen die Lage verbessern wollen. So kündigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) angesichts der sich zuspitzenden Lage kurzfristige Gegenmaßnahmen an und will zudem Ende Januar einen Entwurf für ein Generikagesetz vorstellen, das künftigen Lieferengpässen vorbeugen soll. Zu den Akuthelfern sollen auch die Apotheken zählen und etwa durch verstärkte Rezepturherstellung die Versorgung verbessern. Der GKV-Spitzenverband kündigte jetzt zudem die vorübergehende Aussetzung der Festbeträge für insgesamt 180 Fertigarzneimittel an, was kurzfristig mehr Ware in den deutschen Markt spülen soll, aber vielerorts auf Skepsis stieß.

Bisweilen drifteten die Lösungsvorschläge allerdings ins Skurrile. So kam kurz vor Weihnachten der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, mit dem Vorschlag um die Ecke, man solle sich angesichts des Mangels doch nachbarschaftlich mit Arzneimitteln aushelfen. Selbst abgelaufene Medikamente könne man nach Art eines »Flohmarkts für Arzneimittel« weitergeben, diese könnten »gefahrlos« verwendet werden, behauptete Reinhardt in einem Zeitungsinterview, was ihm viel Kopfschütteln und massive Fachkritik einbrachte. Denn abgesehen von der pharmazeutischen Unverantwortlichkeit birgt ein solcher Vorschlag auch juristische Hürden: Nach apothekenrechtlichen Bestimmungen dürfen nur Apotheken und Großhändler Arzneimittel abgeben, sicherlich nicht Nachbarn privat untereinander.

Unter welchen Bedingungen dürfen Apotheken Arzneimittel tauschen?
Aber: Inwiefern dürfen sich Apotheken gegenseitig unterstützen und beispielsweise anderen Apotheken(-verbünden) Arzneimittel zur Verfügung stellen? Ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sowie ins Arzneimittelgesetz (AMG) liefert Antworten. Laut § 17 Abs. 6c ApBetrO ist es Apotheken erlaubt, untereinander Arzneimittel zu beziehen, allerdings nur in bestimmten Ausnahmefällen. Ein solcher liegt demnach zum Beispiel vor,….

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Was tun, wenn wichtige Medikamente über den Großhandel nicht lieferbar sind? Von Apotheke zu Apotheke tauschen, schlägt ein Leverkusener Apothekendienstleister vor. / Foto: Adobe Stock/Dragana Gordic
Was tun, wenn wichtige Medikamente über den Großhandel nicht lieferbar sind? Von Apotheke zu Apotheke tauschen, schlägt ein Leverkusener Apothekendienstleister vor. / Foto: Adobe Stock/Dragana Gordic
17. 01. 2023 - News