Pragmatische Lösungen für das Lieferengpassmanagement sind nötig wie nie – aber wie sollen Apothekerinnen und Apotheker diese nutzen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen? Bekanntlich ist die Arzneimittelabgabe und -herstellung streng reglementiert, was in Zeiten von Dauerengpässen wichtiger Arzneimittel die Lage noch verkomplizieren dürfte.
In Sachsen hat dieses Dilemma die dortige Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) auf den Plan gerufen. Auf ihre Anregung hin haben das Sozialministerium und die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Behörde schon Ende vergangenen Jahres eine Vereinbarung getroffen, die Apotheken die Arzneimittelabgabe in Engpasszeiten erleichtern soll. Passieren soll dies, indem Bundesrecht so großzügig ausgelegt wird, dass Apotheken für das Lieferengpassmanagement kurzfristig und unbürokratisch mehr Spielraum bekommen. Mit einer offiziellen Mitteilung dazu, die die SLAK am Montag per Rundschreiben an ihre Mitglieder verschickte, gibt es jetzt auch die nötige Rechtssicherheit für die Erleichterungen.