Sachsen erleichtert Arzneimittelabgabe

Während auf Bundesebene der erste Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittellieferengpässen für Aufsehen und Kritik sorgt, geht Sachsen in dieser Sache eigene Wege und erleichtert seinen Apotheken kurzfristig das Lieferengpassmanagement. Falls die Lösungen fruchten, will der Freistaat sie dauerhaft erlauben – zur Not auch ohne den Bund.

Pragmatische Lösungen für das Lieferengpassmanagement sind nötig wie nie – aber wie sollen Apothekerinnen und Apotheker diese nutzen, ohne Gefahr zu laufen, dass sie damit gegen geltendes Recht verstoßen? Bekanntlich ist die Arzneimittelabgabe und -herstellung streng reglementiert, was in Zeiten von Dauerengpässen wichtiger Arzneimittel die Lage noch verkomplizieren dürfte.

In Sachsen hat dieses Dilemma die dortige Sächsische Landesapothekerkammer (SLAK) auf den Plan gerufen. Auf ihre Anregung hin haben das Sozialministerium und die Landesdirektion Sachsen (LDS) als zuständige Behörde schon Ende vergangenen Jahres eine Vereinbarung getroffen, die Apotheken die Arzneimittelabgabe in Engpasszeiten erleichtern soll. Passieren soll dies, indem Bundesrecht so großzügig ausgelegt wird, dass Apotheken für das Lieferengpassmanagement kurzfristig und unbürokratisch mehr Spielraum bekommen. Mit einer offiziellen Mitteilung dazu, die die SLAK am Montag per Rundschreiben an ihre Mitglieder verschickte, gibt es jetzt auch die nötige Rechtssicherheit für die Erleichterungen.

Was tun bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln? Sachsen will unbürokratisch Abhilfe schaffen. / Foto: Fotolia/Minerva Studio
Was tun bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln? Sachsen will unbürokratisch Abhilfe schaffen. / Foto: Fotolia/Minerva Studio

Bundesrecht unbürokratisch ausgelegt

Mit ihrer schriftlichen Stellungnahme hätten Ministerium und LDS »nochmals in schriftlicher Form klar zum Ausdruck gebracht, welche Vorschriften des zugrundeliegenden Rechts unbürokratisch ausgelegt werden können«, erklärte das Ministerium auf PZ-Anfrage. Dies dürfte »zu einem Mehr an Rechtssicherheit für die sächsischen Apothekerinnen und Apotheker beitragen«. Ziel der Vereinbarung sei,

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15. 02. 2023 - News