Im Kampf gegen Lieferengpässe wird gerührt, importiert und getauscht. Wenn wichtige Arzneimittel fehlen, helfen sich Kolleg:innen gegenseitig aus, mittlerweile auch offiziell erlaubt – Sachsen geht mit gutem Beispiel voran. Aber wer hat was gerade am Lager? Das lässt sich seit kurzem online erfragen. Hinter der Plattform „Just check it“ steckt der ehemalige Easy-Vorstand Stephan Just.
Ende des vergangenen Jahres machte Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, mit dem Vorschlag, Flohmärkte für Arzneimittel ins Leben zu rufen, von sich reden. Auch wenn der Mediziner vor allem Endverbraucher im Blick hatte, kam dem jungen Entwicklerteam von „Just check it“ die Idee einer Tauschbörse für Apothekerinnen und Apotheker. Kurz vor Weihnachten wurde die Seite programmiert, seit etwa vier Wochen ist sie nun schon online. „Eigentlich ist es eine Kontaktbörse“, erklärt Just. Ursprünglich hatte der Betriebswirt die Plattform gebaut, um die Möglichkeit der digitalen Rechnungsprüfung anzubieten. „Das wird auch sehr gut angenommen.“
Halblegale Praxis
Just hat sich mit der Arzneimittelbehörde in Köln abgestimmt, diese in die Thematik eingeführt und sämtliche Apothekerkammern und Apothekenverbände angeschrieben und empfohlen, ein solches Procedere zu prüfen und gegebenenfalls die Regelungen in Notsituationen entsprechend zu lockern. Dies blieb weitgehend unbeachtet, nur in Sachsen wurde das Tauschen gegen Engpässe auch über Plattformen wie „Just check it“ erlaubt.
„Das ist enttäuschend“, findet Just, „einzig und allein Sachsen hat eine pragmatische Lösung für den Austausch untereinander, auch ohne Großhandelserlaubnis, gefunden.“ Dabei hat Just das System so angelegt, dass es auf Ausnahmen beschränkt ist: Die Zahl der wöchentlichen Anfragen pro Apotheke ist begrenzt, ebenso die Anzahl der einzelnen Packungen. „Wir wollen mit der Tauschbörse ja keine neue Plattform für Großhandelsgeschäfte aufbauen, sondern eine Möglichkeit schaffen, den Patient:innen schnell und unbürokratisch helfen zu können.“
Um auf Nummer sicher zu gehen, könnten Apotheken sich mit dem Pharmazierat oder der zuständigen Arzneimittelbehörde absprechen, dass sie im Hinblick auf die Revision einzelne Notsituationen beweisen können und nicht in problematische Situationen gelangen. „Damit leben die Teilnehmer sehr gut und es haben bereits einige Austausche stattgefunden.“
Wie funktioniert die Börse?
„Die Börse ist bewusst einfach und kostenlos gehalten“, erklärt Just: Jede deutsche Apotheke kann sich anmelden. Nach Erhalt der Teilnehmer-ID können direkt Anfragen gestellt werden. Ebenso können andere Anfragen bedient werden. Die Tauschbörse stellt nur den Kontakt her. Die Modalitäten des Austausches legen die Apotheken dann untereinander, auch im Hinblick auf den gesetzlichen Rahmen, selbst fest.
Hat ein Austausch stattgefunden oder wird das Medikament nicht mehr benötigt, können die Anfragen entsprechend verwaltet werden. Ist eine Teilnahme nicht mehr gewünscht, kann die Apotheke sie ganz einfach wieder beenden. „Momentan beteiligen sich weit über 100 Apotheken an der Tauschbörse und es werden jeden Tag mehr.“
Je mehr Apotheken daran teilnehmen, desto mehr Patient:innen kann damit geholfen werden.
Ein wirtschaftliches Interesse verfolgt Just mit der Tauschbörse nicht. „Wir würden uns sehr freuen, wenn die Kammern und Verbände diese Börse all ihren Mitgliedern ans Herz legen würden und, wie jetzt die Kammer in Sachsen, gegebenenfalls temporär die Beschränkungen des § 52a Arzneimittelgesetz (AMG) ein wenig lockern könnten, um den teilnehmenden Apotheken noch mehr Rechtssicherheit zu geben. Schließlich geht es hier um das Patientenwohl.“