Neue Serviceplattform
WENN APOTHEKEN UNTEREINANDER TAUSCHEN
Ideen muss man haben. Um der Mangellage bei bestimmten Arzneimitteln zu begegnen, hat ein Leverkusener Unternehmen eine Tauschplattform für Apotheken gegründet.
Neue Serviceplattform
Ideen muss man haben. Um der Mangellage bei bestimmten Arzneimitteln zu begegnen, hat ein Leverkusener Unternehmen eine Tauschplattform für Apotheken gegründet.
„Just Check it“ heißt er, der digitale Service, der laut Geschäftsführer Stephan Just auf den Gedanken der gegenseitigen Hilfe setzt. Apotheken sollen über diese Plattform dringend benötigte Arzneimittel untereinander tauschen können.
Doch ist das überhaupt erlaubt? Es gab ja jede Menge Vorschläge, um den Lieferengpässen bestimmter Medikamente zu begegnen. So kündigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) einen Entwurf für ein neues Generikagesetz an. Apotheken sollten außerdem durch verstärkte Rezepturherstellung die Versorgung verbessern. Und der GKV-Spitzenverband kündigte die vorübergehende Aussetzung der Festbeträge für insgesamt 180 Fertigarzneimittel an (was kurzfristig mehr Ware auf den deutschen Markt spülen soll).
Und bisweilen drifteten die Lösungsvorschläge auch ins Skurrile. So initiierte der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, man solle sich doch auf nachbarschaftlicher Ebene mit Arzneimitteln aushelfen. Selbst abgelaufene Medikamente könne man nach Art eines Flohmarktes untereinander weitergeben – diese könnten gefahrlos verwendet werden. Natürlich kamen die Experten angesichts eines solchen Vorschlags aus dem Kopfschütteln gar nicht mehr heraus. Und der Vorschlag birgt auch juristische Hürden: Nach apothekenrechtlichen Bestimmungen dürften nur Apotheken und Großhändler Arzneimittel abgeben, keine Privatpersonen untereinander.
Ein Blick in die Apothekenbetriebsordnung und ins Arzneimittelgesetz sagt zur Tauscherei-Jonglage in der Offizin: Die Menge macht’s. Es ist Apotheken erlaubt, untereinander Arzneimittel zu beziehen, wenn es dringend ist. Ein solcher Fall liegt vor, wenn es sich um Arzneimittel handelt, „die in dringenden Fällen von einer Apotheke bezogen werden; ein dringender Fall liegt vor, wenn die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist und wenn das Arzneimittel nicht rechtzeitig bezogen oder hergestellt werden kann.“ Vor dem Hintergrund der grassierenden Versorgungsknappheit dürften die nötigen Bedingungen für eine solche Ausnahmeregelung zurzeit öfters gegeben sein.
Nur in großem Stil betreiben dürfen die Apotheken ihre Tauschgeschäfte nicht: Dann benötigen sie nämlich eine Großhandelserlaubnis. Und auf dieser Geschäftsidee – der vereinzelten Abgabe von Medikamentenpackungen – basiert die Idee des Leverkusener Unternehmers von „Just check it“. Der kostenlose Service hat den Grundgedanken, dass sich Apotheken schnell und unbürokratisch untereinander helfen können.
Die teilnehmenden Apotheken müssen sich mit Inhabernamen, Apothekennamen und –adresse sowie verifizierter E-Mail-Adresse bei der Plattform anmelden und können mit einer anonymen Teilnehmer-ID eine Suchanfrage starten. Jeder Teilnehmer erhält zweimal am Tag eine E-Mail mit neuen Suchanfragen aus dem ganzen Bundesgebiet. Pro Woche und Apotheke sind maximal fünf Suchanfragen möglich, pro PZN maximal drei anfragbare Packungen. Kann ein Teilnehmer das bedienen, klickt er dies in der Maske an. Beide Teilnehmer bekommen dann ihre gegenseitigen Kontaktdaten und organisieren eigenständig, ob und wie ein Austausch durchgeführt werden kann. Ist der Tausch vollzogen, löscht der Anfragende die Suche.
Die Plattform dient dabei ausschließlich als technischer Vermittler, sagt Geschäftsführer Just. Geld verdiene man mit anderen Dingen, zum Beispiel mit Großhandels-Services. Aus Sicht von Just ist auch keine Großhandelslizenz für die Apotheken nötig: „Die Börse ist von uns entworfen worden, um adhoc Anfragen für dringend benötigte Arzneimittel für Patienten bedienen zu können, nicht, um große Mengen zu verschieben.“
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